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News 2011 Kieferorthopädie Köln

Zusatzversicherung in der Kieferorthopädie

Informieren Sie sich am Besten frühzeitig, idealerweise ab dem 5. Lebensjahr, ob bei Ihrem Kind eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich sein wird. Eine Möglichkeit, Kosten zu sparen, ist der Abschluß einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenkassse. Aber Achtung: Sobald ihr Kind zur Beobachtung vorgestellt werden soll, ist dieser Abschluß nicht mehr möglich.

Bei über 50% der Kinder und Jugendlichen in Deutschland werden zur Zeit kieferorthopädische Maßnahmen durchgeführt.

Seit 2002 erstatten die gesetzlichen Krankenkassen nur noch nach dem Schweregrad – unterteilt in fünf KIG-Stufen. Bei KIG 1 und 2 bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen überhaupt nichts, Sie sind dann zu 100% Selbstzahler. Auch bei KIG 3-5 entstehen meist erhebliche Mehrkosten, damit moderne und schonende Behandlungsmethoden eingesetzt werden können.

Sobald Ihr Kind eine kieferorthopädische Behandlung angeraten bekommt – oder selbst nur zur Beobachtung vorgestellt werden soll – bereits ab diesem Zeitpunkt können Sie keine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenkasse mehr abschließen, da dann schon der Versicherungsfall eingetreten ist.

Privat versicherte Patienten haben nach Eintritt des Versicherungsfalles mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen.

Hier finden sie weitere Infos zu diesem Thema: Zahnspange Wenn Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern.

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Foto:© Monkey Business / fotolia.com

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